Bienenhaltung & Geflügel auf Zuteilungen

Wenn Sie Bienen oder Geflügel auf Ihrem Kleingarten halten möchten, Sie müssen die Erlaubnis online oder per Post beantragen. Die Bedingungen für die Haltung von Nutztieren finden Sie weiter unten.

Online bewerben

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    Bewerben Sie sich per Post

    Laden Sie das Formular herunter: Biene & Antragsformular für die Geflügelgenehmigung.

    Return the form to us by post to the following address:

    Dover Town Council
    FAO: Zuteilungsmanager
    Maison Dieu House
    Biggin Street
    Dover, Kent
    CT16 1DW

    Bedingungen für die Tierhaltung

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diesen Bedingungen zustimmen, bevor Sie die Haltung von Nutztieren auf Ihrem Grundstück beantragen. (Laden Sie diese Bedingungen herunter).

    Die Kleingartenanlage

    Nicht alle Kleingartenflächen sind unbedingt für die Bienenhaltung geeignet. Der Rat wird jeden Antrag nach seiner Begründetheit prüfen.

    Der Imker

    • Der Imker muss ein zahlendes Mitglied eines örtlichen Imkerverbandes sein, der der British Bee Keepers Association angeschlossen ist. Diese Mitgliedschaft verfügt über eine Haftpflichtversicherung von bis zu 5 Mio. £ für den Fall, dass es durch die Bienenhaltung zu Verlusten oder Schäden kommt.
    • Der Imker muss Erfahrung im Umgang mit Bienen nachweisen und darf im ersten Jahr seiner Imkerei keine Bienen auf einem Schrebergarten halten.
    • Der Imker muss nachweisen, dass er diese erhalten hat, oder studieren für, eine formale Qualifikation in der Bienenhaltung (wie zum Beispiel die BBA “Grundlegende Beurteilung” Prüfung oder Äquivalent) Dies zeigt Kompetenz im Management und der Manipulation von Bienen.

    Die Bienenstöcke

    • Auf einer Parzelle dürfen nicht mehr als zwei Bienenstöcke stehen, oder einer “nuc” (kleine Kolonie) pro Imker. Die Gesamtzahl der Bienenstöcke, die auf einem bestimmten Kleingartengelände untergebracht werden können, hängt von der Größe des Grundstücks ab und wird von Fall zu Fall vom Rat beurteilt.
    • Der Standort der Bienenstöcke muss sorgfältig ausgewählt werden, um die Unannehmlichkeiten für die Menschen in der Umgebung möglichst gering zu halten, ob Nachbarn oder Passanten und muss mit dem Rat abgestimmt werden. Sie befinden sich normalerweise in einer ruhigen Ecke des Grundstücks oder in der Mitte eines Kleingartengrundstücks, damit sie anderen Grundstückseigentümern nicht zu nahe kommen, benachbarte Häuser oder Wege.
    • Alle Bienenstockausrüstungen müssen mit einer geeigneten Markierung versehen sein, die ihren Besitzer identifiziert
    • Bienen sollen dazu ermutigt werden, in einer guten Höhe zu fliegen (d.h. über Kopfhöhe) indem man die Bienenstöcke mit einem 2 Meter hohen Zaun oder einer ähnlichen Abgrenzung umgibt; (Vogelnetz, Spalier mit Pflanzen bedeckt, Hecken oder hohe Pflanzen können ausreichend sein). Die Position und Konstruktion dieses Zauns/ dieser Barriere ist vor der Installation mit dem Rat abzustimmen.

    Bienenzucht

    • Der Imker muss dafür sorgen, dass die Bienen auf dem Grundstück und in der Nähe der Bienenstöcke mit Wasser versorgt werden, damit die Bienen nicht zu Tauchbecken fliegen, oder andere Wasserquellen.
    • Der Imker muss wirksame Methoden zur Schwarmbekämpfung anwenden und regelmäßige Kontrollen durchführen (während der Schwarmzeit mindestens einmal pro Woche) Achten Sie auf Anzeichen von Schwärmen und es sollte Schutz vorhanden sein, wenn der Imker abwesend ist.
    • Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Schwärmen ein natürliches Phänomen ist und unabhängig davon, welche Maßnahmen ergriffen werden, Es wird zwangsläufig Gelegenheiten geben, in denen Kolonien ausschwärmen.
    • Der Imker sollte sich gegenüber denjenigen, die voraussichtlich von der Bienenhaltung betroffen sein könnten, vernünftig verhalten, und die Rechte und Anliegen der angrenzenden Grundstückseigentümer müssen anerkannt werden und Maßnahmen zur Minimierung der Unannehmlichkeiten ergriffen werden. Der Imker muss bei der Durchführung von Manipulationen Rücksicht nehmen und sicherstellen, dass diese nicht vorgenommen werden, wenn sich andere in der Nähe befinden oder wahrscheinlich sind, dass sich andere in der Nähe befinden oder bevor sich die Bienen nach der Störung wieder niedergelassen haben. Diese Vereinbarung wird gekündigt und die Bienenstöcke müssen aus den Parzellen entfernt werden, wenn erhebliche Belästigungen verursacht werden.
    • Der Imker muss sich des Temperaments der Bienen bewusst sein und darf keine Bienenvölker auf die Parzellen bringen, von denen bekannt ist, dass sie ein aggressives Temperament haben. Wenn Kolonien unnötig aggressiv sind, Dann sollten sie mit einer Königin von einem seriösen Lieferanten neu bekönigt werden “gefügige Stämme”.
    • Die Parzellen dürfen nicht für die Lagerung von Geräten genutzt werden, die keine Bienen enthalten
    • Der Imker sollte sicherstellen, dass der Rat und der Standortvertreter wissen, wie sie ihn kontaktieren können, wenn es ein Problem mit einem der Bienenstöcke gibt. In einem Gemeinschaftsbereich vor Ort sollte ein Schild angebracht werden, auf dem Kontaktnummern angegeben sind und angegeben wird, ob der Imker voraussichtlich nicht verfügbar ist, er soll für die Deckung sorgen.

    Sonstig

    • Imker sollten immer bereit sein, mit Interessierten über die Bienen zu diskutieren, insbesondere Mitgrundstücksinhaber, vielleicht wünschen sie es sich sogar, zum Beispiel, um zu vorher festgelegten Zeiten einen Beobachtungsstock auszustellen, damit andere Grundstückseigentümer die Bienen bei der Arbeit beobachten können, oder behalten Sie ein oder zwei Ersatzschleier, damit sie alle Interessierten direkt zum Bienenstock bringen und ihnen zeigen können, was dort vor sich geht.
    • Defra-Beamte, die regionalen Bieneninspektoren, haben gesetzliche Befugnisse, Zugang zu Bienenstöcken zu erhalten, um Krankheiten zu bekämpfen. Der Rat wird in dieser Hinsicht uneingeschränkt mit ihnen zusammenarbeiten.